2019. Schuldsprüche fällte die Vorinstanz für videoüberwachte Tatvorwürfe lediglich betreffend den 13.,17. und 20. Dezember 2018 sowie den 7. und 8. Januar 2019, also für fünf Anklagepunkte, aus. Die anderen Vorwürfe, für welche ein Schuldspruch erfolgte, wurden von Anfang an nicht videoüberwacht, so dass das Fehlen eines entsprechenden Videos in den Akten dort auch nicht gerügt werden kann. Hinsicht-