Der Amtsbericht ist auch kein offizieller Begriff der Strafprozessordnung oder eines der dazugehörigen Nebengesetze. Ein Amtsbericht ist ein Begriff aus der Praxis und bezeichnet gemeinhin einen Bericht, welcher von einer Amtsstelle oder Behörde über eine von ihr vorgenommene Tätigkeit verfasst wurde. Auch wenn sich in zahlreichen Fällen Observationserkenntnisse in polizeilichen Amtsberichten zusammengefasst in amtlichen Strafakten vorfinden, ist dies keine Auflage oder gar Voraussetzung. Die Polizei kann die Ergebnisse einer Überwachung oder einer Observation auch auf andere Weise aktenkundig machen. Die Strafbehörden setzen nach Art.