Die Beobachtungen der Kantonspolizei seien vorliegend in den Berichtsrapporten und Sammelrapporten dargelegt. Der Verfasser sei am 9. Januar 2020 als Zeuge parteiöffentlich einvernommen worden und habe die festgehaltenen Erkenntnisse beider Rapporte ausdrücklich bestätigt. Die wesentlichen Beobachtungen seien in