Es würden sich in den Akten weder Observationsvideos – obwohl solche erwähnt seien – noch Observationsberichte befinden, aus welchen eindeutig ersichtlich wäre, wann der Beschuldigte durch wen, wo und mit welchen Ergebnissen überwacht worden sei. Nachdem der Polizeibeamte, welcher die Rapporte und Deliktsblätter erstellt habe, in seiner Einvernahme vom 9. Januar 2020 zu Protokoll gegeben habe, dass bei derartigen Observationen mehrere Beamte involviert seien, woraus zu schliessen sei, dass er nicht alle in den von ihm unterzeichneten Protokollen und