Der Beschuldigte hatte also den Originaltext auf Albanisch vor sich, während er bei der Einvernahme seine Antworten gab. Bei keiner der Fragen oder Antworten ist den Protokollen zu entnehmen, dass es Unstimmigkeiten zwischen den vom Beschuldigten auf Albanisch gelesenen Chats und den dazu gestellten, übersetzten Fragen gegeben hätte. Im Gegenteil, vielerorts bestätigte der Beschuldigte sogar selber durch seine Antwort die korrekte Übersetzung der entsprechenden Passage (so bspw. pag. 394, Z. 598 ff. [in albanischer Sprache: ««H.________»: mer 5 topa nje here vk», in deutscher Sprache: «Nimm noch einmal 5