pagina betreffen in Anbetracht des Gesamtkontextes wohl nur die Chats des Mobiltelefons 2. Aber auch die Chats des Mobiltelefons 1 wurden dem Beschuldigten und seinem Verteidiger am 28. Mai 2019 vollständig vorgelegt (pag. 52 ff.). Daraufhin wurden die ihm daraus vorgehaltenen Passagen im Protokoll jeweils an der entsprechenden Stelle separat als Tabelle auszugsweise aus der entsprechenden Beilage eingefügt. Der Beschuldigte hatte also den Originaltext auf Albanisch vor sich, während er bei der Einvernahme seine Antworten gab.