Dem Beschuldigten und seinem Verteidiger wurde zudem vom Befrager jeweils die ganze Beilage mit dem gesamten Chatverlauf auf Albanisch und Deutsch vorgelegt. Dabei hatten sie Zeit, sämtliche Chattranskriptionen vom 29. Januar 2019 bis 27. Februar 2019 einzusehen und auch zu lesen (pag. 416, Z. 446 ff.). Die erwähnten Passagen aus den Befragungen gemäss vorgenannten pagina betreffen in Anbetracht des Gesamtkontextes wohl nur die Chats des Mobiltelefons 2. Aber auch die Chats des Mobiltelefons 1 wurden dem Beschuldigten und seinem Verteidiger am 28. Mai 2019 vollständig vorgelegt (pag.