land bei der Polizei und bei verschiedenen Gerichten. Dabei hat er insbesondere auch mehrere Jahre bei Telefonüberwachungs- und Observationsmassnahmen übersetzt. F.________ kann somit als Übersetzer im Justizbereich mit langjähriger Erfahrung gelten. Er ist sich seiner Pflichten als Übersetzer in einem Strafverfahren aus zahlreichen Einvernahmen, Verhandlungen und Abhörungen auf grundsätzliche Art und Weise bewusst. Hinzu kommt vorliegend, dass F.________ bei sämtlichen polizeilichen Einvernahmen mit dem Beschuldigten, bei welchen Letzterer mit den Chats in Originalsprache und Übersetzung konfrontiert wurde, kurz nach der letzten Übersetzung zugegen war (pag.