ab dem 05.10.2015 als Übersetzer für die Behörden. Daraus geht auch hervor, dass F.________, mittels Merkblatt (siehe Beilage), ausführlich auf seine Rechte und Pflichten als Dolmetscher aufmerksam gemacht worden war. Somit war für mich klar, dass F.________ befähigt ist/war, sämtliche Chatverläufe als Dolmetscher zu übersetzen. Im Weiteren wurde F.________ in sämtlichen Einvernahmen mit dem Beschuldigten erneut auf seine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht. Bei diesen Einvernahmen wurden sämtliche Chatverläufe dem Beschuldigten 1:1 vorgelegt und dazu einvernommen. Weiter möchte ich auf die Webseite ________ verweisen. Daraus geht hervor, dass F.______