Dem zuständigen Fahnder, E.________, wurde mit Schreiben vom 3. November 2020 Gelegenheit gegeben, dies zu bestätigen resp. entsprechende Dokumente darüber zu den Akten zu geben (pag. 1029). Dieser führte daraufhin Folgendes aus (pag. 1052; Hervorhebungen im Original): F.________ ist auf dem offiziellen Dolmetscherverzeichnis der Justiz und Strafverfolgungsbehörden des Kanton Bern, welches auch der Kantonspolizei Bern zur Verfügung steht. Gemäss diesem Verzeichnis erfolgte die Aufnahme von F.________ ab dem 05.10.2015 als Übersetzer für die Behörden.