Im Ergebnis ist aus den Akten damit hinlänglich ersichtlich, wie die Chattranskriptionen und deren Übersetzung zu Stande gekommen sind. Das rechtliche Gehör des Beschuldigten wurde somit vollumfänglich gewahrt. 6.2.2 Zur Verwertbarkeit der Chatnachrichten Soweit die Verteidigung geltend macht, die übersetzten Chatverläufe seien unverwertbar, da aus den Akten nicht hervorgehe, ob der Übersetzer auf die Straffolgen nach Art. 307 StGB hingewiesen worden sei, erhebt sie inhaltliche und formelle Mängelrügen (pag. 1000 [Berufungserklärung vom 7. September 2020] sowie pag.