Auf den Tabellen mit Transkription und Übersetzung als Beilagen zu den Einvernahmen finden sich keinerlei Hinweise dazu. Die Unterschrift auf jeder Seite ist jene des Beschuldigten, welcher damit die Einsichtnahme anlässlich der Einvernahme bestätigt. Dem Kostenverzeichnis der Staatsanwaltschaft, welches mit der Anklageschrift eingereicht wurde, kann immerhin entnommen werden, dass es F.________ war, der die Chatverläufe am 16. März 2019, 27. März 2019, 8. April 2019 sowie 24. April 2019