Im Sammelrapport vom 12. November 2019 ist vermerkt, dass die beiden sichergestellten Handys ausgewertet worden seien. Das ________ schwarz (entspricht dem Telefon ________, in den Effekten des Beschuldigten sichergestellt) habe der Beschuldigte als «Arbeitsmobiltelefon» bezeichnet und das ________ gold/grün (entspricht dem Telefon ________, bei der Hausdurchsuchung als «E2» sichergestellt, vgl. auch pag. 844) als «Privatmobiltelefon». Auf beiden Telefonen habe bei der Auswertung die Applikation Blackberry-Messenger (BBM; analog WhatsApp) festgestellt werden können.