Betreffend die beiden anderen Telefone (aus den Effekten des Beschuldigten bei der Anhaltung und vom Bett bei der Hausdurchsuchung) wurde mit Befehl vom 4. März 2019 die Durchsuchung angeordnet (pag. 715 f.). In seinem Antrag auf Haftverlängerung vom 22. Mai 2019 erklärte der Staatsanwalt sodann, die sichergestellten Chatgespräche, welche den Drogenhandel des Beschuldigten belegen würden, würden in grosser Zahl vorliegen. Sie hätten vorab aus dem Albanischen übersetzt werden müssen (pag. 80). Im Sammelrapport vom 12. November 2019 ist vermerkt, dass die beiden sichergestellten Handys ausgewertet worden seien.