Bei der am gleichen Tag um 21:30 Uhr erfolgten Anhaltung des Beschuldigten (pag. 19) konnte in seinen Effekten ein weiteres Telefon der Marke ________ (schwarz, mit defektem Display) sichergestellt werden (pag. 9). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 28. Februar 2019 morgens wurde dem Beschuldigten während der Befragung zu den drei Mobiltelefonen auch das Prinzip der Siegelung erklärt. Der Beschuldigte erklärte sodann in Anwesenheit seines Verteidigers, dass er mit der Auswertung einverstanden sei und keine Siegelung wünsche (pag. 370, Z. 670 ff.).