10 rigens bezüglich sämtlicher weiterer in den Akten befindlicher relevanter Inhalte (bspw. Fotos und Standorte) dieser beiden Mobiltelefone – vollständig. Den Akten sind sodann zahlreiche Hinweise bezüglich des Zustandekommens der erwähnten Transkriptionen zu entnehmen. Mit Befehl vom 27. Februar 2019 wurde im Verfahren gegen den Beschuldigten an der ________ (Strasse) in L.________ eine Hausdurchsuchung angeordnet (pag. 694 f.). Dabei wurden zwei Mobiltelefone der Marke ________ gefunden («D1», pag. 701 und «E2», pag. 702). Bei der am gleichen Tag um 21:30 Uhr erfolgten Anhaltung des Beschuldigten (pag.