6. Formelle Rügen 6.1 Vorbemerkungen Die Verteidigung stützt sich zur Begründung ihrer Unverwertbarkeitsanträge massgeblich auf den Entscheid des Bundesgerichts 6B_1368/2017 vom 14. Juni 2018, wo dieses festgehalten hat, es sei eine Frage der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn Akten unvollständig seien. Das Bundesgericht führte aus, Akten seien unvollständig, wenn sie nicht sämtliches Material enthalten würden, welches mit dem Tatvorwurf im Zusammenhang stehe. Mithin dürfe kein von der Ermittlungsbehörde erhobenes oder ihnen zugekommenes Material zurückbehalten werden, das einen Bezug zur Sache habe.