 durch Veräussern von maximal 375g Heroingemisch (bei einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 22%) an unbekannte Abnehmer; 4. A.________ sei zu verurteilen: a) Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Haft von 724 Tagen und unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs. b) Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 5. Meinem Mandanten sei eine Entschädigung für die ausgestandene Überhaft im Betrag von CHF 5'200.00 auszurichten. 6. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton aufzuerlegen.