4. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte und begründete namens und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1105): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. Juni 2020 in Rechtskraft erwachsen ist: a) Soweit A.________ von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen wurde (Urteilsdispositiv I. Ziff. 1-11) b) Soweit A.________ schuldig erklärt wurde wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Aufbewahren von 236.9g Heroingemisch (Urteilsdispositiv II. Ziff. 2)