2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Schreiben vom 18. Juni 2020 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 913). Der Beschuldigte persönlich teilte mit handschriftlich verfasstem Schreiben vom «22.20.2020» (recte: wohl 22. Juni 2020; Eingang bei der Staatsanwaltschaft am 24. Juni 2020) ebenfalls mit, dass er «Apeal» machen wolle und sich daraus eine tiefere Strafe erhoffe (pag. 917 f.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. August 2020 (pag.