Gramm Heroingemisch schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 51 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 173 Tagen und unter Feststellung des vorzeitigen Strafantritts per 19. August 2019. Ebenfalls verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Landesverweisung von 9 Jahren sowie zur Bezahlung von 4/5 der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 26'048.55, ausmachend CHF 20’838.80 (pag. 902 ff., Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Ferner legte sie die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten fest