Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Strafklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 13 Bern, 16. April 2021 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: