Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Feststellungen an. Anlässlich der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 4. Januar 2021 (pag. 129 f.) gab der Beschuldigte an, auf Arbeitssuche zu sein bzw. es seien Bestrebungen im Gange, sich selbständig zu machen. Im Ergebnis wirken sich die Täterkomponenten neutral aus, also weder straferhöhend noch strafmindernd.