10 17.1 Fazit Tatverschulden Das (Gesamt-)Tatverschulden ist – in Relation zum Strafrahmen bis zu 90 Tagessätzen – als leicht einzustufen, so dass eine Strafe im unteren Drittel bzw. die von der Vorinstanz festgesetzten sechs Strafeinheiten angemessen erscheinen.