Er selber hat auch zugegeben, dies getan zu haben, um auf seine Problematik aufmerksam zu machen. Tatsächlich hat denn auch der Zeuge C.________ das Verhalten des Beschuldigten als sehr bedrohlich und unangebracht miterlebt. Die Beschimpfung selbst hatte er allerdings nicht gehört, mutmasslich, weil er sich zu diesem Zeitpunkt noch im Liftschacht am Arbeiten befunden hatte. Ob auch die Mutter der Privatklägerin oder andere Hausbewohner das Wort «Saupack» gehört hatten, ist nicht klar. Die Tat reiht sich ein in zahlreiche ähnliche Vorfälle, d.h. in seit Jahren schwelende Streitereien wegen angeblichen Lärms.