14. Subsumtion Der für die Beschimpfung erforderliche Strafantrag wurde am 10. Oktober 2019 (pag. 6) von der antragsberechtigten Person form- und fristgerecht gestellt (Art. 304 Abs. 1 StPO und Art. 30 ff. StGB). Indem der Beschuldigte die Äusserung «Saupack» an die Strafklägerin und ihre Mutter richtete, griff er diese durch Wort in ihrer Ehre an. Es handelt sich mithin um