Ob ein reines oder ein gemischtes Werturteil vorliegt, muss aus dem ganzen Zusammenhang der Äusserung erschlossen werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_1270/2017 vom 24. April 2018 E. 2.1 mit weiteren Hinweisen). Wie die Vorinstanz richtigerweise ausführte, wurde der Begriff «braunes Pack» vom Bundesgericht als gemischtes Werturteil und «Pack» als reines Werturteil qualifiziert (Urteil des Bundesgerichts 6B_43/2017 vom 23. Juni 2017 E.2.5.3). Soweit Äusserungen auf Tatsachenbasis gemacht werden, inklusive die gemischten Werturteile, sind die Entlastungsbeweise nach Art.