5 11.2 Aussagen des Zeugen C.________ Die Aussagen des Zeugen wurden von der Vorinstanz zutreffend zusammengefasst; es kann auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen werden (pag. 88, S. 3 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist festzuhalten, dass der Zeuge anlässlich der Hauptverhandlung äusserte, er sei im Schacht etwas am Montieren gewesen und habe dann gehört, wie es extrem laut geworden sei (pag. 63, Z. 35 ff.). Weil er im Schacht gewesen sei, habe er den Wortlaut nicht ganz verstanden.