Der Beschuldigte trat mehrfach gegen die Türe, ohne diese zu beschädigen, sprach laut und wütend durch die Türe und sagte dabei zu den Bewohnern der Wohnung der Geschädigten "Saupack". Durch diese Worte verletzte der Beschuldigte bewusst den Anspruch der Geschädigten auf menschlich-sittliche Geltung.»