Mangels Mitteilung der Strafklägerin wurde mit Verfügung vom 22. Dezember 2020 (pag. 125) die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. Gleichzeitig forderte die Verfahrensleitung den Beschuldigten zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung auf (pag. 125) und orientierte die Parteien über die vorgesehene Zusammensetzung des Gerichts sowie über die Beweisergänzungen von Amtes wegen (pag. 126). Die Berufungsbegründung des Beschuldigten folgte mit Eingabe vom 24. Januar 2021 (pag. 134; einge-