2. Berufung Gegen das besagte Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 22. Juni 2020 (eingegangen am 30. Juni 2020) form- und fristgerecht Berufung an (pag. 83). Die schriftliche Urteilsbegründung vom 12. August 2020 wurde den Parteien mit Verfügung vom 13. August 2020 (pag. 96 f.) zugestellt. Mit Eingabe vom 8. September 2020 (pag. 100) erklärte der Beschuldigte sodann form- und fristgerecht die Berufung. Das Urteil wurde vom Beschuldigten vollumfänglich angefochten.