1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 19. Juni 2020 (pag. 79 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Beschimpfung, begangen am 10. Oktober 2019, zum Nachteil von B.________ (nachfolgend: Strafklägerin), in Bern schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 180.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Ferner wurde er zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'920.00 verurteilt.