104 Abs. 1 SVG) (nur Dispositiv, auszugsweise; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Regierungsstatthalteramt Thun (nur Dispositiv, auszugsweise; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Stadt Thun, Einwohnerdienste der Stadt Thun (Dispositiv vorab zur Information, Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 12. März 2021 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 8. Juni 2021) Die Präsidentin i.V.: