3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Schriftlich zu eröffnen - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin Dr. iur. B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern