1. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1'554.70 wird gemäss Art. 268 Abs. 1 lit. a StPO vollumfänglich zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 56 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN 15 560892 11) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).