nachforderbarer Betrag CHF 1'583.10 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin im erstinstanzlichen Verfahren mit total CHF 7'370.00. Davon wurden bereits CHF 2'015.60 akonto ausgerichtet (Zwischenabrechnung vom 21.03.2019). A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7'370.00 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin D.__