Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin Dr. iur B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit total CHF 14‘550.60. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 14'550.60 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Dr. iur. B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 5'974.70, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).