2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 1‘600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1’000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 10 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. Auf eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem wird verzichtet. 5. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 18'852.30. 6. Zur Bezahlung von 4/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'000.00, ausmachend CHF 2'400.00.