3. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kanton Bern, Region Oberland vom 20. Juni 2016 für eine Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde. Dies unter Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren. 4. Weiter verfügt wurde, dass die beiden Kassabons Denner (S06) bei den Akten belassen werden. 5. Folgende Gegenstände werden der beschuldigten Person zurückgegeben: - 1 Mietrechnung Nr. 4576 (S01) - 1 Mietvertrag (S02) - 1 Portemonnaie (S03) II. A.________ wird schuldig erklärt: