50 Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 13. Mai 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, angeblich begangen am 29. Juni 2018 in Thun, F.________ (Strasse), Keller durch Beschäftigung einer Ausländerin ohne Bewilligung. ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2. A.________ schuldig erklärt wurde: