33.2. Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin D.________ Die Entschädigung für die amtliche Vertretung der Privatklägerin, Rechtsanwältin D.________, wurde erstinstanzlich auf CHF 7'370.00 (inklusive Auslagen und MWST) festgesetzt. Davon wurden bereits CHF 2'015.60 akonto ausgerichtet (Zwischenabrechnung vom 21.03.2019). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7'370.00 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin D.___