Die kosovarische Sprache beherrscht er zudem fliessend. Die Vorinstanz hat zutreffend festgestellt, dass die Resozialisierung im Kosovo nach doch mehrjähriger Abwesenheit mit Schwierigkeiten verbunden sein dürfte, dennoch liegen in Anbetracht der gesamten Umstände gute Resozialisierungschancen vor. Da der Beschuldigte zudem in der Schweiz keine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hat, dürften die Berufsmöglichkeiten im Kosovo und in der Schweiz gleichwertig sein.