Ausserdem weist der Beschuldigte in der Schweiz kaum ein soziales Umfeld auf, zumal er auch keinem Hobby nachgeht. In Thun wohnhaft ist einzig sein Bruder, der ihn auch finanziell unterstützt. Nach Angaben des Beschuldigten würden sich noch 150 – 250 weitere Verwandte in der Schweiz befinden. Der Beschuldigte gab zudem widersprüchlich an, ob er mit Verwandten im Kosovo noch Kontakt habe oder nicht (pag. 632 Z. 36; pag. 325 Z. 56). Er gibt zudem an, dass er nicht im Kosovo, sondern im Ausland aufgewachsen sei (pag. 632 Z. 41 ff.). Aus dem Strafregisterauszug lässt sich eine Vorstrafe aus dem Jahr 2016 feststellen.