Zurzeit arbeitet der Beschuldigte als Gipser in Winterthur, wo auch seine Freundin wohnhaft ist. Covid-19 bedingt, arbeitet er derzeit nicht 100%. Da der Beschuldigte nach wie vor hohe Schulden im Umfang von rund CHF 160'000.00 aufweist, unterliegt er nach wie vor einer Lohnpfändung (pag. 632 Z. 20/21). Aufgrund seines aktuellen Erwerbseinkommens ist er nicht in der Lage selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen oder sogar die von ihm angehäuften Schulden abzubezahlen. Der Beschuldigte bezieht zwar keine Sozialhilfe, wird aber von seiner Familie unterstützt (pag. 632 Z. 5).