27.1. Katalogtat Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger und verfügt in der Schweiz über die Niederlassungsbewilligung C (pag. 425). Damit ist er i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB als «Ausländer» zu qualifizieren. Im Weiteren stellt der vorliegende Schuldspruch der Schändung eine Katalogtat gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB dar. Die Voraussetzungen für eine obligatorische Landesverweisung sind damit grundsätzlich gegeben. Zu prüfen ist deshalb vorliegend, ob ein schwerer persönlicher Härtefall gemäss Art.