26. Rechtliches Zu den rechtlichen Grundlagen sowie auch betreffend die nachfolgende Subsumtion kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 743 ff.). Ergänzend und präzisierend ist Folgendes festzuhalten: Gemäss der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Änderung des StGB hat das Gericht einen Ausländer, der wegen einer in Art. 66a Abs. 1 StGB aufgelisteten Tat verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen.