40 Die Gesamtstrafe für die Widerhandlungen gegen das SVG ist gestützt auf die Täterkomponenten – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – um 5 Strafeinheiten zu erhöhen. Damit resultiert eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. In Bezug auf die Übertretungsbusse ist die provisorische Gesamtstrafe von CHF 1’100.00 aufgrund des Geständnisses des Beschuldigten im Bereich des Betäubungsmittelkonsums auf CHF 1'000.00 zu reduzieren.