Diese Arbeit musste er wegen eines Unfalls, als dessen Folge noch eine Lungenkrankheit hinzukam, jedoch aufgeben. Danach verrichtete er vorwiegend Temporärarbeiten. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er zurzeit zwischen 30 und 40 Stunden pro Woche als Gipser in Winterthur bei der M.________ GmbH arbeite (pag. 848). Er verdient damit rund CHF 1'300.00 pro Monat. Er gab an, dass er aufgrund von Corona zurzeit jedoch nur zwischen 40 – 50% arbeiten würde. Der Beschuldigte ist geschieden und hat eine Freundin in Winterthur. Die persönlichen Verhältnisse sind damit neutral zu gewichten.