Die Gesamtbusse gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB beträgt damit gesamthaft CHF 1'100.00. 21. Täterkomponenten Die Täterkomponenten umfassen das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse, das Verhalten nach der Tat sowie im Strafverfahren und die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters respektive seine Strafempfindlichkeit. Insgesamt kann auch hierfür auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 740 f.). Ergänzend und präzisierend ist Folgendes festzuhalten: Gemäss dem aktuellen Strafregisterauszug vom 17. Februar 2021 (pag.