37 Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, was sich verschuldensmässig geringer auswirkt als dies bei der voranstehend beurteilten Tat der Fall war. Die Kammer erachtet demnach eine Strafe von 18 Strafeinheiten als dem Verschulden angemessen 19.4. Asperation und provisorische Gesamtstrafe Diese Strafe ist aufgrund des engen Sachzusammenhangs zu 2/3 zur voranstehenden Einsatzstrafe zu asperieren. Demnach resultiert eine provisorische Gesamtstrafe von 35 Tagessätzen.